Ganztägige „Bildungs- und Betreuungsgarantie“ für Grundschüler
Ganztägige „Bildungs- und Betreuungsgarantie" für Grundschüler
An allen rund 1100 hessischen Grundschulen will das schwarz-grüne Bündnis bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode im Jahr 2019 ein verlässliches Unterrichts- und Versorgungsangebot von 7.30 bis 17 Uhr gewährleisten, auch während eines Großteils der Ferien.
Vorgesehen ist, dass das Land die Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr finanziert, wenn sich die Kommune im Gegenzug verpflichtet, je nach Bedarf der Eltern für die Betreuung von 14.30 bis 17 Uhr aufzukommen. Ob sich in Einzelfällen auch die Eltern finanziell an einem verbesserten Betreuungsangebot beteiligen müssten, sei eine „Frage der Praxis“, so die CDU.