Nachbarn müssen Baby- und Kleinkinderlärm tolerieren
Sind Ihre Nachbarn von dem Lärm Ihres Babys oder Kleinkindes genervt und fordern die Einhaltung von Ruhezeiten?
Eltern können entspannt bleiben. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention unter anderem ein Recht auf Entfaltung und sogar explizit auf Spielen. Weinen, rennen, springen, trampeln und toben geht nun mal nicht ohne Ton. Das Bewusstsein, dass sie andere damit stören, entwickeln die Kleinen erst im Laufe der Jahre. Babys und Kleinkinder sind daher von den gesetzlichen Ruhezeiten oder einer Mittagsruhe in der Hausordnung ausgenommen, bei Schulkindern und Jugendlichen gelten dagegen schon strengere Maßstäbe. Weiterlesen…
Quelle: Presseportal vom 14.08.19