Gericht entscheidet über die Schulwahl
Zwar hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, die alleinige Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens. In Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, müssen die Eltern jedoch weiterhin kooperieren und gemeinsam eine Entscheidung treffen (§ 1687 BGB). Gelingt ihnen das nicht, müssen die Gerichte entscheiden. Zu den Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind und die die Eltern gemeinsam zu treffen haben, gehören die Wahl des Kindergartens, die Auswahl der Schule und der weiterführenden Schule, die Entscheidung über die Ausbildung und medizinische Maßnahmen, die mit Komplikationen oder Nebenwirkungen verbunden sein können, wie zum Beispiel Operationen oder eine längerfristige medikamentöse Behandlung.