Geburtsurkunde für Sternenkinder
Geburtsurkunde für Sternenkinder
500 Gramm – das ist die Grenze, die die Behörden bisher gezogen haben. Erst ab diesem Gewicht erhielten tot geborene Kinder eine Geburts- und eine Sterbeurkunde. Und die Eltern das Recht, sie in einem eigenen Grab zu bestatten. Seit dem 15. Mai 2013 gibt es die Geburtsurkunde für Sternenkinder bei den Standesämtern. Man benötigt lediglich einen Nachweis darüber, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat. In vielen Bundesländern wird damit jetzt erst die Beerdigung von Sternenkindern möglich, die vorher im Krankenhausmüll entsorgt wurden. Kommunen konnten bisher die Beisetzung mit dem Verweis auf die fehlende amtliche Registrierung ablehnen. Die Gesetzesänderung kam aufgrund des Einsatzes eines hessischen Ehepaares zustande.