Härtere Strafen für Kinderpornographie
Anhebung des Schutzalters sollen demnach künftig bereits der Besitz und die Verbreitung pornografischer Abbildungen von Minderjährigen – also Personen unter 18 Jahren – strafbar sein. Bislang lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. Sexualdelikte sollen später verjähren. Das sogenannte Posing, also Darstellungen, die „ganz oder teilweise unbekleidete Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zeigen, ausdrücklich ins Strafrecht aufgenommen werden. Auch sollen von Deutschen im Ausland begangene Sexual-Straftaten unabhängig vom Recht des Tatorts nach deutschem Strafrecht geahndet werden. Dabei geht es etwa um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, um Genitalverstümmelungen oder Zwangsheirat. Auch soll der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen weiter gefasst werden. So ist vorgesehen, dass künftig – anders als bisher – nicht nur ein Lehrer, sondern auch ein Vertretungslehrer wegen sexuellen Missbrauchs belangt werden kann.