Kein Anspruch auf Familienversicherung

besser verdient und deshalb privat versichert ist. Im Gegensatz zu unverheirateten Paaren müssen sie ihre Kinder immer beim Höher-Verdienenden mitversichern: Das Bundesverfassungsgericht hat bekräftigt, dass die Regelungen über die Familienversicherung Ehepaare insgesamt nicht schlechter stellen als ledige Paare. Letztere könnten zum Beispiel die Krankenkassenbeiträge der Kinder nicht bei der Einkommenssteuer geltend machen.