Ausbildung und Erststudium sind steuerlich absetzbar
die Steuererklärungen abgegeben haben, die aber noch nicht vom Finanzamt bearbeitet worden sind. Sie können ihre Studienkosten nachträglich als Werbungskosten geltend machen. Und: die, die in der jüngsten Vergangenheit keine Steuererklärung eingereicht haben. Sie können das jetzt für die zurückliegenden vier Jahre nachholen – also bis zum Jahr 2007. Abgesetzt werden kann alles, was mit dem Studium direkt zusammenhängt.
Einschränkung: Es muss auf jeden Fall ein Zusammenhang zwischen dem Studienfach und dem später ausgeübten Beruf bestehen.