Änderungen beim Kindergeld
auf den angestrebten Beruf vorbereitet, wie bereits 2008 gerichtlich geklärt worden ist. Ab 2012 entfällt jetzt bei Kindern unter 25 Jahren die Überprüfung des Einkommens. Dies bedeutet, dass die Eltern auch dann volles Kindergeld erhalten, wenn das Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums eigenes Geld verdient. Lediglich, wenn das Kind eine zweite Ausbildung aufnimmt, ist die Tätigkeit auf 20 Wochenstunden anrechnungsfrei. Mit dem 25. Geburtstag ist es mit dem Kindergeld vorbei.