2014 gehen Embryonen-Gentests in die Praxis
einzupflanzen, wenn schon zu diesem Zeitpunkt die Sorge besteht, dass z. B. wegen einer Erbkrankheit ein behindertes Kind zur Welt kommen könnte oder eine Fehlgeburt riskiert würde. Paare können künftig in Ausnahmefällen Gentests machen lassen, um zu verhindern, dass die Frau ein schwer krankes oder nicht lebensfähiges Kind zur Welt bringt. Voraussetzung für den Embryonentest ist die vorherige Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Betroffenen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Zahl der Zentren, die eine PID ermöglichen, soll allerdings begrenzt werden. Die Neuregelung zur PID wurde nötig, weil es bisher keine klare gesetzliche Vorgabe gibt und der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.