Keine Wahlfreiheit bei G8/G9-Debatte
Per neuem Gesetz dürfen auch laufende fünfte, sechste und siebte Gymnasialklassen von G8 zum Abitur nach neun Jahren zurückkehren. Dies muss die Schulkonferenz beschließen. Allerdings müssen die Eltern in einer anonymen Abstimmung einstimmig die Rückkehr befürworten. Die Einstimmigkeit soll denjenigen Eltern Vertrauensschutz bieten, die ihre Kinder bewusst für G8 angemeldet haben.
Fast 3.000 Schüler der gymnasialen Jahrgangsstufen fünf, sechs und sieben könnten nicht zu G9 wechseln, weil eine Minderheit der Eltern das verhindere. Das sei ein Beleg für die fehlende Wahlfreiheit im Land. Den von der Koalition ausgerufenen Schulfrieden gebe es nicht, kritisierten alle Oppositionspolitiker. Es herrsche stattdessen Streit, Ärger und ein vergiftetes Klima an den Schulen.