Kinderbetreuungskosten sind einfacher abzusetzen
Es spielt jetzt keine Rolle mehr, ob die Kosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen. Kinderbetreuungskosten sind jetzt immer Sonderausgaben. Absetzbar bleiben zwei Drittel der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind.