Kindergeld Änderungen 2016
Bei bereits vor dem Jahreswechsel laufenden Kindergeldzahlungen müssen die Identifikationsnummern schriftlich an die Familienkasse gemeldet werden. Damit es zu keinen Zahlungsverzögerungen kommt, raten wir, die Identifikationsnummern schnellstmöglich an die Familienkasse zu melden. Die Familienkassen sind allerdings angehalten, bei bereits laufenden Kindergeldbezügen die Nummern innerhalb des Jahres 2016 nachzureichen. Sollten Kindergeldbezieher diese jedoch nicht an die Kindergeldkasse melden, droht die Rückzahlung des gesamten Kindergeldes für 2016.Hintergrund dieser zwingenden Nennung der Steuer-IdNr. ist eine klare Identifizierung der Kindergeldbezieher und damit auch der Vermeidung von Doppelzahlungen.