Kinderschutz

Innerhalb Deutschlands hat jedes Kind das Recht, wohlbehütet aufzuwachsen und sich dabei frei entfalten zu dürfen. Für gewöhnlich sollte man davon ausgehen, dass es für Eltern selbstverständlich ist, dass sie sich um ihren Nachwuchs kümmern. Leider bleibt dies für viele Kinder noch immer ein Wunschtraum und es kommt nicht selten zu Vernachlässigung, Gewalt und psychischer oder physischer Misshandlung.

Mit Aussagen wie „Eine Ohrfeige hat mir als Kind auch nicht geschadet“ reden sich viele Eltern raus, wenn es darum geht, ihre eigene Hilflosigkeit zu rechtfertigen. Dass derlei Handlungen inzwischen unter Strafe gestellt werden und Konsequenzen nach sich ziehen, wissen noch immer nur die Wenigsten.

Bei solchen Angelegenheiten greift seit dem Jahr 2000 der Kinderschutz. Doch was beinhaltet dieser und was bedeutet er genau?

Was ist Kinderschutz und warum ist er so wichtig?

Erfährt ein Kind im Kreis seiner Erziehungsberechtigten Gewalt oder wird vernachlässigt, bezeichnet man dies als Kindeswohlgefährdung. Um eine gesetzliche Handhabe sicherzustellen und gegen ein solches Verhalten vorzugehen, gibt es seit dem Jahr 2000 den sogenannten Kinderschutz. Der Kinderschutz beschäftigt sich mit der Förderung des Kindeswohls sowie der Durchsetzung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung. Laut Statistiken des Statistischen Bundesamtes Destatis gab es alleine im Jahr 2022 etwa 62.300 Fälle von Kindeswohlgefährdung. (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_304_225.html)

Vier bis fünf Prozent der betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre alt. Außerdem verzeichnete das Bundesamt, dass sich die gemeldeten Fälle von Kindeswohlgefährdung binnen der letzten zehn Jahre mehr als verdreifacht haben.

Dabei handelt es sich leider nicht immer um die typische Ohrfeige, die von betroffenen Eltern angebracht wird. Oftmals sind die gemeldeten Fälle auch anderer Natur. Mit dazu gehört:

  • psychische oder physische Gewalt
  • seelische oder geistige Misshandlung
  • Vernachlässigung
  • sexualisierte Gewalt

Kein Kind sollte derlei Bestrafung oder erzieherische Maßnahme ertragen müssen. Zudem verursacht ein solches Handeln stets einen bleibenden Schaden bei den Kindern, unter denen ihre sensible Seele auch noch Jahre später leidet. Selbst an die „schlichte Ohrfeige“ erinnern sich viele Kinder auch noch im Erwachsenenalter.

Was gibt es für Regelungen in Deutschland?

Jeder Erziehungsberechtigte sollte sich darüber im Klaren sein, dass jegliche Handlung, die gegen den Kinderschutz und die darin zusammengefassten Regelungen verstoßen und verboten sind. Wird eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, zieht sie grundsätzlich eine Strafe nach sich.

Innerhalb Deutschlands sind vor allem die Jugendämter zuständig für alle Fälle, die eine Verletzung des Kindeswohls darstellen. Entscheidend in Bezug auf die Konsequenzen ist, wie offen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dafür sind, etwas an der Situation zu ändern. Außerdem ist es nicht immer der Fall, dass die Eltern vorsätzlich handeln. So kommt es in manchen Phasen des Lebens zu unvorhergesehenen Ereignissen, in denen Eltern einfach überfordert sind und schließlich Hilfe suchen.

Das Jugendamt hat stets zunächst die Aufgabe, passende Angebote bereitzustellen, die den Erziehungsberechtigten eine angemessene Hilfestellung bieten. Oftmals kooperiert das Jugendamt hierbei auch mit Sozialpädagogischen Familienhilfen oder nimmt Kontakt zur Schule oder dem Kinderarzt auf, um auf diesem Weg das Problem zu lösen.

Sind die Eltern dagegen nicht offen für eine Veränderung und das Kindeswohl ist klar gefährdet, kann dies dazu führen, dass das Kind zunächst in die Obhut des Jugendamtes gelangt. Selbst wenn die Erziehungsberechtigten sich dagegen wehren.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), als auch im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) zusammengefasst. Eine besondere Bedeutung wird hierbei vor allem dem Paragraphen 8a des SGB VIII beigemessen, in welchem die Grundlagen des „Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung“ niedergeschrieben sind.

Wissenswert: Auch im Grundgesetz (GG) ist festgehalten, dass Eltern sich ihrer Pflicht dem Kind gegenüber bewusst sein sollten. Details hierzu findet man im Paragraph 6, Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes.

Wo gibt es die häufigsten Probleme bei dem Thema in Deutschland?

Häufig zeigt sich, dass ein Missstand nicht immer frühzeitig erkannt wird. Sei es deshalb, weil Eltern keine Hilfe suchen oder aber das Kind versucht, mit dem Problem alleine zurechtzukommen. Dennoch gibt es Anhaltspunkte, mittels derer die Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes leichter zu erkennen ist.

Betroffene Kinder senden gewisse Warnzeichen aus, die typisch für eine Gefährdung sind. Mit dazu gehört zum Beispiel:

  • Das Kind kommt häufig zu spät zum Unterricht oder in die Kita.
  • Fehlzeiten oder unerledigte Hausaufgaben sind an der Tagesordnung.
  • Es ist häufig müde und immer weniger aufnahmefähig.
  • Beim Kind sind Spuren von Gewalt zu erkennen, wie beispielsweise blaue Flecken oder Schrammen, die immer wiederkehren.
  • Betroffene Kinder ziehen sich häufig zurück und vermeiden das Spiel mit den anderen.

Erzieher oder Lehrer sollten auf derlei Zeichen achten und versuchen, eine Hilfestellung zu geben.

Innerhalb Deutschlands liegt die Problematik jedoch nicht immer darin, dass Kinder den Missstand nicht signalisieren oder Eltern nicht auf Hilfsangebote eingehen, geschweige denn suchen. Häufig fehlt es an Personal oder technischer Ausstattung sowie einer Vernetzung aller Akteure, die für den Kinderschutz wichtig sind. In manchen Fällen müssen Eltern aufgrund dieser Probleme lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Es besteht demnach dringender Handlungsbedarf, um den Kinderschutz noch zu verbessern.

Weiterführende Informationen:

Mehr zu Kinderschutz   – https://kinderschutzbund-berlin.de/