Kinder und Eltern - ein Thema mit vielen Facetten, immer wieder spannend. Und ein Thema, womit ich mich einfach gern beschäftige, privat wie beruflich. Bei allem Spaß müssen jedoch auch hier Vereinbarungen getroffen werden, um Probleme im Vorfeld zu vermeiden. Deshalb bitte ich Dich, die AGBs zu berücksichtigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen von taunus4family (Eva Tiedke-Trimborn), Stresemannstr. 1h, 61462 Königstein (nachstehend "taunus4family" genannt) gelten ausschließlich die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs" genannt). Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. taunus4family schließt ausdrücklich nur Verträge mit Unternehmern.2. Vertragsgegenstand
a) Die taunus4family-Website ist eine Plattform, auf der unter anderem Angebote für Eltern und Kinder in der Taunus und Rhein Main Region sowie themenbezogene Anzeigen veröffentlicht werden können. taunus4family selbst wird nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern der Plattform eventuell geschlossenen oder zu schließenden Verträge. Der Abschluss und die Ausgestaltung solcher Verträge sind ausschließlich Angelegenheiten der Nutzer. Auch die Erfüllung eventuell über die taunus4family-Website angebahnter Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. b) Die Plattform taunus4family unterscheidet zwischen kostenpflichtigen und kostenlosen Anzeigen bzw. Einträgen. Kostenlose Anzeigen bzw. Einträge sind z.B. Angebote von Vereinen, gemeinnützigen oder kirchlichen Organisationen sowie von Privatpersonen. Kostenpflichtig können Einträge bzw. Anzeigen dann werden, wenn sie einen rein gewerblichen Hintergrund besitzen. c) Auf der Internetplattform taunus4family kann Werbung geschaltet werden, wie Banner, Textlink-Integration, Premium-Einträge in "Taunus entdecken", Gastbeiträge oder Newsletter-Advertorials. Ein "Werbeauftrag" im Sinne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Einträge in Informations- und Kommunikationsdiensten, in diesem Fall dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Vertragspartner eines Werbeauftrages auf der Plattform taunus4family sind taunus4family (Eva Tiedke-Trimborn) und der Werbetreibende (nachfolgend Auftraggeber genannt). d) Eine kostenpflichtige Anzeige bzw. ein kostenpflichtiger Eintrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner)
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)
3. Vertragsschluss
a) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag rechtswirksam durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages zustande und der Auftraggeber oder die Werbeagentur dieser Auftragsbestätigung nicht innert 48 Stunden schriftlich bzw. per E-Mail widerspricht. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegend die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. b) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. taunus4family ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. c) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Auftraggeber oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. d) Die vertragliche Beziehung zwischen dem werbetreibenden Auftraggeber und taunus4family beginnt mit dem Vertragsabschluss oder zum vereinbarten Zeitpunkt (bspw. der vereinbarten Online-Schaltung einer Anzeige bzw. eines Eintrages), wenn dieser Zeitpunkt nach dem Vertragsabschluss liegt. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien verlängert sich stillschweigend um den zunächst vorgesehenen, vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.4. Datenanlieferung
a) Nach Vertragsschluss ist der Auftraggeber verpflichtet, die benötigten Unterlagen und Daten innerhalb angemessener Zeit zügig fertig zu stellen und rechtzeitig vor Schaltungsbeginn dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel an taunus4family zu liefern, spätestens jedoch 4 Wochen nach Auftragserteilung. Wird ein Schaltungsbeginn vereinbart, müssen die Unterlagen und Daten drei Tage vorher vorliegen. b) Die Pflicht von taunus4family zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. c) Kosten von taunus4family für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretene Änderungen des Werbemittels bzw. des Eintrages hat der Auftraggeber zu tragen, sofern nicht individuell vereinbart.5. Einstellung von Inhalten, Verantwortlichkeiten
a) Der Auftraggeber ist für die von ihm in die Internet-Seiten von taunus4family eingestellten Inhalte einschließlich der von ihm platzierten Anzeigen im rechtlichen Sinne verantwortlich. Er verpflichtet sich, nur solche Inhalte in die Internet-Seiten von taunus4family einzustellen, die nicht gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen Urheberrechte oder Markenrechte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, taunus4family von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf vom Auftraggeber eingestellte Inhalte zurückzuführen sind. b) taunus4family ist nicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber eingestellten oder beauftragten Inhalte verpflichtet. Unbeschadet dessen ist taunus4family berechtigt, Anzeigen bzw. Einträge oder sonstige Inhalte, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. deren Veröffentlichung für taunus4family wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren bzw. nicht mehr online verfügbar zu halten. Ein Erstattungsanspruch des Nutzers wird hierdurch nicht begründet. c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Aufgabe von Anzeigen bzw. Einträgen die von ihm beworbenen Waren oder Dienstleistungen vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.6. Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt taunus4family im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird taunus4family von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, taunus4family nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt taunus4family sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.7. Gewährleistung
taunus4family gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung herzustellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.