Erst in die Krabbelgruppe, dann zu den „Blauen Tigern“ im Kindergarten. Ab und zu ein Babysitter, vielleicht ein Au-pair oder sogar die Tagesmutter.

Über die beitragsfreie Familienversicherung können nicht nur Kinder, sondern auch Enkel der Versicherten den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums hat eine neue Anlage zur Überwachung schwerkranker Patienten bekommen.

Dass Eltern dafür geradestehen müssten, wenn der Nachwuchs Schäden verursacht, ist nur teilweise richtig. Prinzipiell gilt: Je jünger die Kinder, desto höher die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Eltern.

Auch Kinder im Ausland haben Hartz IV-Anspruch Wenn Kinder, die eigentlich im Ausland leben, ihre deutschen Eltern in der Bundesrepublik besuchen haben sie Anspruch auf Hartz IV.