Kinderzuschlag
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Antragsformulare für den Kinderzuschlag sind ab sofort online

 

Mehr Familien haben Anspruch

Im April diesen Jahres hat der Bundesrat dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Dazu gehört ein höherer Kinderzuschlag, eine Erhöhung des Schulstarterpakets von 100 auf 150 Euro und vor allem eine stärkere Unterstützung für Alleinerziehende. Hier wird bei der Berechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent gemindert, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen.

Die Verbesserungen zum Kinderzuschlag, der sich an Eltern richtet, die zwar arbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen, tritt jetzt zum 1. Juli in Kraft. Eltern mit einem Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) können den Kinderzuschlag beantragen. Hinzu kommt eine Höchsteinkommensgrenze, die individuell nach der Anzahl und dem Alter der Kinder sowie den Wohnkosten ermittelt wird. Mehr lesen…

 

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Quelle: Presseportal vom 08.06.19