Ein Antrag für alles – Digitale Familienleistungen
Bisher war es so, dass wir bei einer Behörde eine Bescheinigung beantragt haben, um sie bei einer anderen Behörde vorlegen zu können. Damit soll es nun bald vorbei sein. Die Digitalisierung hat aktuell wohl auch die hintersten Amtsstuben erreicht.
Das Bundesfamilienministerium hat es endlich geschafft, den schon lange angekündigten Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen fertigzustellen. Das ist ein wichtiger Schritt, um Eltern nach der Geburt ihres Kindes von Behördengängen und Bürokratie zu entlasten. Der Gesetzesentwurf steht auch dafür, um beispielhaft und lebensnah aufzuzeigen, dass durch digitale Vernetzung der Staat bürgerfreundlicher arbeiten kann.
Die angestrebten gesetzlichen Regelungen ermöglichen es, dass noch in diesem Jahr ein Pilotverfahren in Bremen starten kann: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld sollen in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden können. Auch der Kinderzuschlag soll Teil des Kombi-Antrags werden. Ab 2022 soll dieser ‚Kombiantrag‘ auf Familienleistungen deutschlandweit verfügbar sein.
Zentraler Inhalt sind die Regelungen zum Datenaustausch zwischen Behörden und anderen Antragstellern: Standesamt, Finanzamt, Krankenkasse, Elterngeldstelle und der Familienkasse bei der Arbeitsagentur.