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Familienkasse zahlt kein Kindergeld?

 

Jeden Monat können Sie sich darauf verlassen… das Kindergeld wird pünktlich von der Familienkasse überwiesen. Für viele Eltern ist dieser Betrag X eine wichtige finanzielle Unterstützung –  für manch andere vielleicht ein nettes Add-On.

Spätestens jedoch, wenn Ihr Kind die Schule bzw. die Ausbildung beendet hat oder volljährig wird, gilt es einige Bedingungen zu erfüllen, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zu haben. Es müssen Anträge ausgefüllt werden. Viele Eltern sind verunsichert.

Ganz interessant wird es, wenn Ihr Kind ein Bachelor-Studium absolviert, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 25 Wochenstunden nachgeht und mehr als 4 Monate später erst das Masterstudium beginnt.

Das Bachelorstudium wird regelmäßig als Erststudium anerkannt. Bei einem anschließend absolvierten Masterstudiengang ging die Finanzverwaltung aber bisher von einem Zweitstudium aus. Kindergeld wurde dann nur noch bezahlt, wenn der Master auf den späteren Beruf vorbereitet, das heißt auf dem Erststudium aufbaut und der Student keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Das ist nur der Fall, wenn er höchstens 20 Stunden in der Woche arbeitet. Bereits 2016 hat der Fiskus seine Meinung zugunsten des Steuerzahlers geändert.

Viele Familienkassen behandeln das Thema jedoch aktuell immer noch zuungunsten des Steuerzahlers. Hier würde ich auf jeden Fall empfehlen, Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einzulegen! Es lohnt sich meistens.

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Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 2015

 

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