Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird ausgebaut
Viele Eltern kennen das Problem: Solange die Kinder noch nicht zur Schule gehen, können sie im Kindergarten auch nachmittags verlässlich betreut werden. Mit dem Wechsel in die Grundschule fällt diese Option aber oft weg. Dabei wollen Familien meistens beides: eine gute und zuverlässige Betreuung für die Kinder und gleichzeitig genügend zeitliche Flexibilität, damit die Eltern im Job bleiben und dort vorankommen können.
Die Pandemie hat gezeigt, wie essenziell eine funktionierende Kinderbetreuung ist. Für die Chancengleichheit. Für die Vereinbarkeit von Familie & Beruf. Deshalb haben wir die Ganztagsbetreuung für jedes Kind durchgesetzt, das ab 2026 eingeschult wird.
Betreuungslücke wird geschlossen
Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter geeinigt: Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben.
Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kita-Kinder ist jetzt die ‚Betreuungslücke‘, die vor allem zahlreiche Frauen in den westdeutschen Bundesländern mit der Einschulung ihrer Kinder in die berufliche Teilzeit zwingt, mit allen Nachteilen für ihre Einkommen und Renten und den beruflichen Weiderein- und Aufstieg geschlossen worden.
Gesellschaftliche und bildungspolitische Maßnahme
Eine gute Nachricht für die Familien und Kinder in Deutschland. Sie ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können. Vor allem aber entstehen neue Möglichkeiten, die Bildungschancen der Kinder zu verbessern. Denn schon im Grundschulalter werden wichtige Weichen dafür gestellt, wie sich ein Kind entwickelt. Die zusätzliche Zeit, die der Ganztag bietet, kann genutzt werden, um jedes Kind möglichst optimal zu fördern: Einige Kinder benötigen noch Hilfe bei der Sprache oder in Mathe, andere möchten musische oder sportliche Talente entwickeln.
Es geht dabei um individuelle Förderung und Bildung – und es geht um Bildungsgerechtigkeit, denn vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zuhause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die keinen Sportverein besuchen und kein Instrument lernen.
Kommunen werden unterstützt
Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 unterstützt der Bund die Länder mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten, als auch bei den Betriebsausgaben – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Fazit: In Deutschland fehlen aktuell rund 645.000 Ganztages-Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Das Angebot hält zur Zeit mit der Nachfrage nicht Schritt und ist auch bei der Qualität nicht optimal.
Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung macht insofern auch ökonomisch Sinn. Die Digitalisierung wird dazu führen, dass sich Berufe und Arbeitswelt stark wandeln und Qualifikationen unter Umständen entwertet werden. Gleiches gilt für Berufe, die künftig direkt oder indirekt von einer veränderten Klimapolitik betroffen sein könnten. Die Coronakrise wird den Bedarf nach Ganztagsbetreuung wohl noch weiter erhöhen. Viele Menschen haben die Erfahrung gemacht, dass scheinbar sichere Jobs, etwa in der Reisebranche, in der Gastronomie oder im Messegeschäft, plötzlich bedroht sind.
Für die wirtschaftliche Stabilität einer Familie ist es deshalb unter Umständen wichtig, dass beide Partner die Möglichkeit erhalten, ein ausreichendes Erwerbseinkommen erzielen zu können.