Kindergeld auch für Master-Studenten
Bachelor-Studiengang abgestimmt ist. Diese Entscheidung gab der Bundesfinanzhof am Mittwoch bekannt.
Ein solches „konsekutives Masterstudium“ ist demnach Teil der Erstausbildung, auch wenn der Betreffende nebenher mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Im Streitfall ging es um einen jungen Studenten, der an einer Universität den Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsmathematik gemacht hatte. Für das anschließende Masterstudium verweigerte die Familienkasse der Mutter das Kindergeld und bekam damit vor Gericht in erster Instanz auch recht.