Mehr Geld für Scheidungskinder
Unterhaltspflichtige müssen sich zum Jahreswechsel abermals auf erhöhte Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder einstellen.
Die Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt werden zum 01. Januar erhöht. Demnach steigt beispielsweise der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs von zuletzt 369 auf dann 393 Euro. Bei Kindern von sieben bis 12 Jahren steigt der Unterhalt von 424 auf 451 Euro. Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen ab 01. Januar an 528 statt 497 Euro.
Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum Jahresbeginn angehoben – und zwar auf 125 Prozent des Bedarfs, den die Tabelle für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren ausweist.
Der Unterhaltspflichtigen zustehende Selbstbehalt bleibt unverändert.