Nachlassplanung in der Patchwork-Familie
Jede siebte Familie in Deutschland ist eine Patchworkfamilie, doch das deutsche Erbrecht ist noch nicht auf diese bunten Familienkonstallationen eingestellt. Bei 17 Prozent aller Erbschaften in Deutschland kommt es zu Streit. Oft, weil sich einzelne Erben benachteiligt fühlten. Dies muss nicht mal die „böse Absicht“ des Erblassers gewesen sein. Denn hinterlässt dieser kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Und die kann auch zu ungerechten Ergebnissen führen – gerade bei sog. Patchwork-Familien!
Hier ist das Konfliktpotential besonders hoch, weil nur die Kinder oder sonstigen Verwandten, die mit dem Verstorbenen biologisch verwandt sind oder von diesem adoptiert wurden, erben. Stiefkinder und Schwiegereltern haben hingegen kein gesetzliches Erbrecht. Es ist unbedingt erforderlich, die genaue Familiensituation auszuloten und zusammen mit dem Notar eine maßgeschneiderte Lösung im Einzelfall zu erarbeiten…
Quelle: Presseportal