Vorsorge und Erbe
Gut beraten die richtigen Entscheidungen für die Liebsten treffen
In der heutigen Zeit leben viele Menschen nicht mehr in der Konstellation Vater- Mutter-Kind, sondern in vielen neuen Familienformen mit dem schönen Namen ‚Patchwork‘ gut zusammengewürfelt, was so viel bedeutet wie ‚harmonisch zusammengefügt‘. Im besten Fall sind viele organisatorische Fragen des täglichen Lebens, wie das Papa-Wochenende, der halbe Sommerurlaub mit Mama oder wer wo Weihnachten feiert, geklärt. Nur ein Thema wird häufig nie angegangen: das Erben.
Dabei ist es gerade für Patchworkfamilien enorm wichtig, sich darüber zu informieren, wenn sie nicht wollen, dass alle wie beim Roulette erben. Welche rechtlichen Schritte müssen gemacht werden, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht mehr der neuen Lebenssituation entspricht? Patchworkfamilien sind vom Gesetzgeber kaum mitgedacht. Gerade wenn mit dem neuen Partner oder der neuen Partnerin keine Ehe geschlossen wird und es minderjährige Kinder gibt, sind wichtige Sachen zu regeln.
Auch ohne Trauschein glücklich
Die Zahl der geschlossenen Ehen geht seit Jahren zurück und das Zusammenleben ohne Trauschein ist in allen Altersgruppen sehr beliebt, entweder weil man sich den Konventionen nicht fügen will oder aus finanziellen Gründen.
Nicht verheiratete Paare gelten vor dem Gesetz auch als nicht verbunden, vollkommen unerheblich wie lange sie schon zusammenleben. Ohne testamentarische Vorsorge ist der Lebenspartner in der „wilden Ehe“ nicht erbberechtigt und bekommt von dem oft zusammen erarbeiteten Vermögen keinen Anteil. Gibt es kein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wenn Kinder mit im Spiel sind
Paare, die ohne Trauschein zusammenleben und gemeinsame Kinder bekommen, müssen das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder beantragen und die Vaterschaft anerkennen lassen. Eheliche Partnerschaften werden vom Gesetzgeber bevorteilt, viele gesetzliche Regelungen greifen also bei unverheirateten Paaren mit Kindern nicht.
Ein Testament oder besser ein Erbvertrag und gegenseitige Vorsorgevollmachten sind also der richtige und wichtige Weg sich gegenseitig, seinen Wünschen entsprechend, abzusichern und auch das Erbe für die ehelichen und unehelichen Kinder festzulegen.
Verheiratete Paare mit Stiefkindern und gemeinsamen Kindern
Gerade bei der klassischen Patchworkfamilie kann es zu den abenteuerlichsten Erbfolgen kommen. Die Stiefkinder, deren Elternteil länger lebt, erben nach dem Gesetz mehr. Kommen gemeinsame Kinder hinzu, sind sie gegenüber einseitigen Kindern privilegiert. Patchwork-Kinder sind in der Regel immer schlechter gestellt als die leiblichen Kinder, auch wenn sie gemeinsam aufwachsen und eine ‚Familie‘ bilden. Wer das ungerecht findet und das Erbe nicht wie beim Roulette dem Zufall überlassen will, muss handeln. In einigen Fällen können komplizierte Familienverhältnisse ein Testament zwingend erforderlich machen, beispielsweise dann, wenn verhindert werden soll, dass der Expartner erbt.
Anwaltliche Hilfe und Beratung ist empfehlenswert
Da es so viele Möglichkeiten im Erbrecht gibt, sollte man sich durch einen Anwalt für Erbrecht beraten lassen und seine Wünsche über einen Erbvertrag absichern. Welche Abmachungen man dort trifft, hängt sicherlich von den Zielen, den Wertvorstellungen und vermutlich auch vom Lebensalter der Eltern und der Kinder ab. Junge Paare mit minderjährigen Kindern haben meist andere Absichten und müssen andere Folgen bedenken als ältere Paare, die erst heiraten, wenn die Kinder aus früheren Beziehungen vielleicht selbst schon verheiratet sind.
Wer bereits einen Erbvertrag oder ein Testament hat, sollte immer schauen, ob sein letzter Wille auch noch der aktuellen Lebenssituation entspricht.
Mit einer testamentarischen Lösung lässt sich gegen unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge vorbeugen. Ein unromantischer, aber notwendiger Gedanke.