Unterhaltssätze für Kinder steigen leicht in 2022
Mehr Unterhalt für Trennungskinder
Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt demnach um drei Euro auf 396 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich 11. Lebensjahr liegt er bei 455 statt bisher 451 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 533 statt 528 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 564 auf 569 Euro.
Die Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro. Auch für unterhaltspflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst um fünf bis acht Prozent, wie das Gericht mitteilte. Auf den Unterhaltsbedarf muss das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Das Kindergeld liegt aktuell für das erste und zweite Kind bei je 219 Euro, für das dritte bei 225 Euro und für jedes weitere Kind bei 250 Euro.
Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils bleibt unverändert, wie das Gericht mitteilte. Für nicht erwerbstätige Elternteile, die unterhaltspflichtige und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren haben, liegt der Betrag bei mindestens 960 Euro und Erwerbstätigen stehen mindestens 1.160 Euro zu.
Düsseldorfer Tabelle: Kein Gesetz, sondern Richtlinie
Die „Düsseldorfer Tabelle“ gibt es seit 1962. Sie regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder und wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Sie ist zuletzt zum 1. Januar 2021 angepasst worden. Sie selbst hat keine Gesetzeskraft und ist eine allgemeine Richtlinie, die von allen Oberlandesgerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunterhalts benutzt wird.